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Allgemeine Geschäftsbedingungen von “CrossFit mit Schmackes“

  1. Mitgliedschaftsvereinbarung

 

Die Abgabe der „Mitgliedschaftsvereinbarung“ des zukünftigen Mitglieds am Veranstaltungsort (siehe 2.) stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung an CrossFit mit Schmackes (nachfolgend: CFmS) dar. Ein solches Angebot liegt nur vor, wenn alle Daten vollständig und den Tatsachen entsprechend ausgefüllt wurden. Der Vertrag kommt durch die Annahme von CFmS zustande. CFmS ist berechtigt den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots schriftlich oder per E-Mail ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Antragenden zu widerrufen. Als Vertragsbeginn wird der erste Tag der Folgewoche festgelegt. Sofern das Mitglied bereits in der laufenden Woche mit dem Training beginnen möchte, wird der Beitrag anteilig berechnet und ist am Montag der Folgewoche fällig.

 

  1. Veranstaltungsort

 

Soweit im Trainingsprogramm nichts Abweichendes angegeben, werden die Trainingseinheiten in der CFmS Halle, Hammerstraße 13, 58285 Gevelsberg (nachfolgend: Veranstaltungsort) durchgeführt. Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten können auf der Webseite nachgelesen werden. Sofern einzelne Trainingseinheiten vom Veranstaltungsort abweichen, wird dies über die Webseite und/oder durch Aushang am Veranstaltungsort bekannt gegeben.

 

  1. Mitgliedsbeitrag, Probemonat

 

3.1 Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge und sämtlicher sonstiger Gebühren erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren. Die wöchentlichen Mitgliedsbeiträge werden alle vier Wochen für die jeweils laufende Woche der Mitgliedschaft am Montag, dem Wochenanfang, im Voraus zur Zahlung fällig. Der anteilige Mitgliedsbeitrag für die ersten vier Wochen der Mitgliedschaft sowie die einmaligen Gebühren werden davon abweichend am Montag der Folgewoche zur Zahlung fällig. Das Mitglied ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung seines angegeben Bankkontos zu sorgen oder bei einem abweichenden Kontoinhaber auf eine ausreichende Deckung des angegebenen Einzugskontos hinzuwirken. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, hat das Mitglied alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Die Mehrkosten belaufen sich mindestens jedoch auf 7,50 EUR. 

 

3.2 Mitglieder, die bereits vor dem 14. Januar 2022 eine Mitgliedschaft abgeschlossen haben, zahlen noch bis zum 30.06.2022 ihre regulären Monatsbeiträge weiter. Ab dem 01.07.2022 werden alle Mitgliedschaften auf eine wöchentliche Gebühr umgestellt, die alle vier Wochen eingezogen wird, es sei denn, das Mitglied kündigt oder wechselt die Mitgliedschaft schriftlich mit zwei Wochen Abstand zum Monatsende. Die 2x/Woche Mitgliedschaft entfällt ab dem 01.07.2022, ausgenommen für Kunden, die bereits vor dem 14.01.2022 eine 2x/Woche Mitgliedschaft abgeschlossen haben. Eine Aufnahme der 2x/Woche Mitgliedschaft ist nachträglich nicht mehr möglich. Mitglieder, mit einem alten Vertrag, die vor dem 01.07.2022 ihre Mitgliedschaft umstellen wollen, werden schon vorher auf die wöchentlichen Mitgliedschaften umgestellt.

 

3.3 Gerät das Mitglied mit mehr als acht Wochenbeiträgen in Rückstand, ist CFmS berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Zudem kann CFmS dem Teilnehmer den Zutritt zum Veranstaltungsort und den Trainings verweigern.

 

3.4 Einmalige Beiträge der Nichtmitglieder (wie z.B. 10er Karte) sind sofort fällig.

3.5. Der Probemonat bei CrossFit mit Schmackes geht 3 Monate. In dieser Zeit kann das Mitglied 3x/Woche zum Training kommen. Vorab finden zwei Personal Trainings (a 99 Euro) statt, um die Techniken mit der Langhantel zu erlernen. Der Termin ist individuell vereinbar und der Betrag wird fällig noch bevor die 3x/Woche Mitgliedschaft startet.

  1. Vertragslaufzeit, Ruhen, Kündigung

 

4.1 Die Laufzeit der Mitgliedsvereinbarung beträgt bei erstmaligem Vertragsabschluss zwölf Wochen, soweit keine längere Laufzeit vereinbart wurde und kann mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden. Danach beträgt die Laufzeit vier Wochen. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgemäß, also zwei Wochen vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert sie sich um vier weitere Wochen. 

 

4.2 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

 

4.3 Im Falle der Krankheit besteht eine Weiterzahlungspflicht unter Abwägung der beiderseitigen Interessen. Für den Fall der Schwangerschaft ruht der Vertrag für ein Jahr lang, sofern er nicht gekündigt wird, und wird dann unter Anrechnung der vor dem Ruhen bestehenden Vertragsdauer fortgesetzt. 

 

4.4 Liegen Hindernisse vor, die aus der Sphäre des Mitglieds stammen (Langandauernde Krankheit, Verhinderung usw.), ruht der Vertrag, wenn er nicht gekündigt wird und von diesem Recht Gebrauch gemacht wurde. Um das Ruhen des Vertrages in Kraft zu setzen, sind die Hinderungsgründe gegenüber CFmS unverzüglich anzuzeigen. Die Hinderungsgründe sind glaubhaft zu machen, z.B. durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen. Werden die Hinderungsgründe nicht unverzüglich im Sinne des § 121 BGB angezeigt oder nicht ausreichend glaubhaft gemacht so besteht eine Weiterzahlungspflicht.

 

4.5 Die Mitgliedschaft kann aufgrund von Gründen aus der Sphäre des Mitglieds (Urlaub, wenig Zeit) pausiert werden. Das erfolgt immer für mindestens vier ganze Wochen und muss mindestens mit einer Frist von 2 Wochen vor Pausierungsstart schriftlich angekündigt werden, sonst besteht eine Weiterzahlungspflicht.

 

4.6 Für beide Vertragsarten ist eine schriftliche, außerordentliche Kündigung möglich, wenn das Mitglied schwanger ist. Im Falle der Sportunfähigkeit bzw. aus anderen gesundheitlichen Gründen wird CFmS prüfen, ob eine schriftliche, außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen möglich ist. Die Dauer der Sportunfähigkeit bzw. der gesundheitlichen Gründe sowie die Schwangerschaft sind durch ärztliches Attest nachzuweisen.  Es ist § 626 Abs. 2 BGB zu beachten.

 

  1. Trainingseinheiten

 

5.1 Die Trainingseinheiten haben begrenzte Teilnehmerzahlen. Zu den Trainingseinheiten meldet sich der Teilnehmer online im Anmeldesystem Eversports auf der Webseite selbst an. Dazu ist eine Registrierung auf der Eversports-Seite von CFmS nötig. Wenn eine Trainingseinheit schon ausgebucht ist, muss der Teilnehmer auf eine andere Trainingseinheit ausweichen. Anmeldungen zu Trainingseinheiten können bis zu 12 Stunden vor Trainingsbeginn wieder rückgängig gemacht werden, danach wird die Trainingseinheit als angetreten gewertet. In Sonderfällen kann CFmS hiervon absehen. Die Gründe sind binnen zwei Wochen glaubhaft zu machen. 

 

5.2 Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Nutzung der Einrichtung bei willentlich falscher Ausführung und Nichtbeachtung der Traineranweisungen zu körperlichen Schäden, insbesondere Gesundheitsschäden führen kann. CFmS ist nicht verpflichtet, das Mitglied vor Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung oder während der Laufzeit auf dessen körperliche Eignung zur Nutzung des Studios zu untersuchen oder zu befragen. Das Mitglied verpflichtet sich daher, die Einrichtung des Studios nur zu nutzen, wenn es körperlich dazu in der Lage ist. Der Teilnehmer haftet für selbstverschuldete Unfälle.

 

5.3 Das Training erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers, die Ratschläge des Trainers sind zu beachten. Unabhängig davon hat der Teilnehmer selbst darauf zu achten, dass das Training dem aktuellen gesundheitlichen bzw. körperlichen Zustand entspricht. Für alle Trainingsveranstaltungen gilt, dass der Teilnehmer nicht zu spät (mehr als 5 Minuten nach Beginn des Trainingsprogrammes) zum Veranstaltungsort kommen darf. Dem Trainer ist es gestattet, den Teilnehmer dann nicht mehr an dem jeweiligen Trainingsprogramm des Tages teilnehmen zu lassen. Bei mehrmaligem unentschuldigtem Zuspätkommen darf der Teilnehmer auch von dem Trainingsprogramm ausgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer sich nicht an die Weisungen des Trainers des Trainingsprogrammes hält, den Ablauf des Trainingsprogrammes nachhaltig stört und/oder sich oder andere Teilnehmer gesundheitlich gefährdet.

 

5.4 Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Teilnehmers dienen und /oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen. In gleicher Weise streng verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. CFmS ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls der Teilnehmer hiergegen schuldhaft verstoßen sollte. CFmS behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatz vor. 

 

5.5 CFmS behält sich vor, Trainingseinheiten räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingseinheiten inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Werden die Trainingseinheiten räumlich verlegt, werden Teilnehmer darüber rechtzeitig per E- Mail, mit einem Aushang am Veranstaltungsort oder auf der Homepage benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des/der Trainers/in möglich. Die Änderung eines Veranstaltungsortes innerhalb von Gevelsberg und/oder der Wechsel eines Trainers/in lässt die verbindliche Anmeldung zu einer Trainingsveranstaltung unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Teilnehmers besteht nur dann, wenn die Änderung eine wesentliche Beeinträchtigung darstellt.

 

  1. Haftung

 

6.1 Die Haftung von CFmS auf Schadensersatz, ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem, die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten, von CFmS beruht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für die mitgebrachte Garderobe, Geld oder sonstigen Wertsachen des Teilnehmers. In diesem Fall wird aber nur der vorhersehbare, typischerweise eintretende Schaden ersetzt. CFmS haftet auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

 

6.2 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

 

  1. Datenschutz

 

7.1 Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten von CFmS im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Einzelheiten findet der Teilnehmer unter den Datenschutzbestimmungen auf der Website (https://www.crossfitmitschmackes.de/impressum). Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass ihm die von CFmS zu übermittelten Daten, auch per E-Mail übertragen werden.

 

7.2 Jeder Teilnehmer hat das Recht, jederzeit über die bei CFmS über ihn gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen und sie gegebenenfalls löschen zu lassen. 

 

  1. Schlussbestimmungen

 

8.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, CFmS von jeder Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich zu unterrichten. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten (z.B. Rücklastgebühren der Bank) gehen zu Lasten des Mitglieds.

 

8.2 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder CFmS diese schriftlich bestätigt hat. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

8.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst.

 

8.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

8.5 Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung im unternehmerischen Verkehr zulässig ist, ist der Gerichtsstand am jeweiligen aktuellen Sitz von der CFmS. Erfüllungsort ist ebenfalls der aktuelle Sitz von dem Veranstaltungsort.

 

8.6 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Im Falle der Unwirksamkeit verpflichten sich die Vertragspartner, die jeweilige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen gewollten und den sonstigen Zielen der Vertragspartner möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Euer CrossFit mit Schmackes Team, September 2022

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