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Allgemeine Geschäftsbedingungen von „CrossFit mit Schmackes“

Mitgliedschaftsvereinbarung

Die Abgabe der Mitgliedschaftsvereinbarung am Veranstaltungsort stellt ein bindendes Angebot an CrossFit mit Schmackes (nachfolgend: CFmS) dar. Dieses Angebot liegt nur dann vor, wenn alle Daten vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme von CFmS zustande. CFmS behält sich das Recht vor, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail zu widerrufen. Vertragsbeginn ist der erste Tag der Folgewoche. Sofern das Mitglied bereits in der laufenden Woche mit dem Training beginnt, wird der Beitrag anteilig berechnet.

Veranstaltungsort

Sofern nicht anders angegeben, finden die Trainingseinheiten in der CFmS-Halle, Breitenfelder Straße 20, 58285 Gevelsberg statt. Öffnungs- und Trainingszeiten sind auf der Website einsehbar. Änderungen werden über die Website oder per Aushang bekannt gegeben.

Mitgliedsbeitrag & Probemonat

3.1 Die Mitgliedsbeiträge sowie zusätzliche Gebühren werden im SEPA-Lastschriftverfahren alle vier Wochen im Voraus zum Wochenbeginn (Montag) eingezogen. Für den ersten Zeitraum und einmalige Gebühren erfolgt die Abbuchung am Montag der Folgewoche. Der Kunde ist für ausreichende Kontodeckung verantwortlich. Rücklastschriftgebühren betragen mindestens 7,50 EUR.

3.2 Der Probemonat ist ein verbindliches Testpaket mit fester Laufzeit von drei Monaten. Innerhalb der ersten zwei Monate ist keine vorzeitige Kündigung möglich. Enthalten sind zwei verpflichtende Personal Trainings (je 120 EUR) oder drei Kleingruppen-Trainings (zusammen 198 Euro) sowie die jeweilge Mitgliedschaft.

3.3 Das Open Gym kann zusätzlich für 5 EUR pro Woche gebucht werden. Voraussetzung ist das Ausfüllen und Unterschreiben eines separaten Dokuments mit Haftungsausschluss. Die Nutzung erfolgt im Rahmen des bestehenden Wochenkontingents. Der Zusatz kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der Woche schriftlich gekündigt werden.

3.4 Gerät das Mitglied mit mehr als acht Wochenbeiträgen in Verzug, kann CFmS den Vertrag fristlos kündigen und den Zugang zur Trainingsstätte verwehren.

3.5 Einmalige Beiträge (z. B. 10er Karten) sind sofort zur Zahlung fällig.

Vertragslaufzeit, Ruhen, Kündigung

4.1 Die Erstlaufzeit beträgt bei Neuabschluss 12 Wochen. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um vier Wochen, sofern nicht mit vier Wochen Frist zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wurde.

4.2 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

4.3 Krankheit führt nicht automatisch zum Ruhen der Mitgliedschaft. Bei Schwangerschaft ruht der Vertrag für bis zu 12 Monate. Bei anderen Hinderungsgründen ist ein Ruhen mit Nachweis möglich. Diese Gründe müssen unverzüglich gemeldet und glaubhaft belegt werden.

4.4 Eine freiwillige Pausierung ist frühestens nach drei Monaten Vertragslaufzeit für mindestens vier Wochen möglich. Die Frist beträgt mindestens zwei Wochen.

4.5 Eine außerordentliche Kündigung bei Schwangerschaft oder dauerhafter Sportuntauglichkeit ist mit ärztlichem Nachweis möglich. § 626 BGB bleibt unberührt.

4.6 Mitglieder, die über Programme wie Hansefit, Urban Sports Club o.ä. teilnehmen, müssen vorab zwei kostenpflichtige Personal Trainings absolvieren (je 120 EUR) oder an unserem Intro-Kleingruppentraining teilnehmen (198 Euro). Die Einheiten werden über die jeweilige Plattform gebucht. Für Hansefit gelten gesonderte Stornierungsbedingungen (kostenfreie Absage bis 12 h vorher, sonst 16,90 EUR Gebühr pro versäumter Einheit).

Trainingseinheiten

5.1 Die Teilnehmer melden sich über Eversports an. Bei voller Auslastung muss auf andere Termine ausgewichen werden. Stornierungen sind bis 12 Stunden vor Beginn möglich. Danach gilt die Einheit als angetreten. Ausnahmen müssen begründet und innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen werden.

5.2 Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Trainerhinweise sind zu beachten. Die Teilnahme ist nur bei gesundheitlicher Eignung zulässig.

5.3 Teilnehmer, die wiederholt zu spät (mehr als 5 Minuten) erscheinen oder Anweisungen missachten, können vom Training ausgeschlossen werden.

5.4 Der Konsum oder Handel mit leistungssteigernden Substanzen (z. B. Anabolika) ist strengstens verboten und führt zur fristlosen Kündigung und ggf. Strafanzeige.

5.5 CFmS behält sich vor, Zeiten, Inhalte und Orte von Einheiten anzupassen. Wechsel innerhalb Gevelsbergs oder von Trainern begründen kein Sonderkündigungsrecht.

Haftung

6.1 Die Haftung von CFmS ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Ausnahmen gelten für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.2 Für leicht fahrlässige Sachschäden gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

Datenschutz

7.1 Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Details unter: www.crossfitmitschmackes.de/impressum.

7.2 Jeder Teilnehmer kann Auskunft, Löschung oder Berichtigung seiner Daten verlangen.

Schlussbestimmungen

8.1 Adressänderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Kosten durch Versäumnisse trägt das Mitglied.

8.2 Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

8.3 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

8.4 Es gilt deutsches Recht.

8.5 Gerichtsstand ist der aktuelle Sitz von CFmS in Gevelsberg.

8.6 Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame mit ähnlichem Zweck zu ersetzen.

CrossFit mit Schmackes, Stand: Mai 2025

 

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